BauPVO für Planer
Positionen nach Gewerk und Ordnungszahl. Jede Position beantwortet, was im Leistungsverzeichnis stehen muss, was bei der Produktauswahl vorausgesetzt werden darf und was auf der Baustelle zu prüfen ist.
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3.1
Zement zwischen Bauproduktenverordnung und Ökodesign-Verordnung
Zwei Kurzformeln kursieren zum Verhältnis von Bauproduktenverordnung und Ökodesign-Verordnung, und beide sind falsch. Die erste lautet, Bauprodukte seien aus dem Anwendungsbereich der Ökodesign-Verordnung ausgenommen. Die zweite lautet, die Ökodesign-Verordnung gehe der Bauproduktenverordnung generell vor. …
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1.7
Digitaler Produktpass: kein Rechtsakt, keine Frist, keine Ausschreibungsanforderung
Der digitale Produktpass für Bauprodukte ist im August 2026 kein geltendes Recht. Er ist eine Ermächtigung, von der die Kommission noch keinen Gebrauch gemacht hat. Wer ihn in eine Position schreibt, schreibt eine Anforderung, …
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1.5
Formale Nichtkonformität ist entfallen — Marktüberwachung läuft schon heute nach neuem Recht
Die Kategorie „formale Nichtkonformität“ hat in der Bauproduktenverordnung keinen Platz mehr. Art. 59 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011, der sie trug, ist seit dem 8. Januar 2026 aufgehoben. Das wird durchgehend übersehen, weil die …
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1.3
Europäische Technische Bewertungen: der einzige harte Schnitt zum 8. Januar 2026
Wer aus dem Befund, dass die Kernpflichten der neuen Verordnung für kein Bauprodukt gelten, den Satz „bis 2040 ändert sich nichts“ macht, liegt falsch. Zum 8. Januar 2026 gibt es einen harten Schnitt, und …
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1.6
Art. 92 oder Art. 95? Der Zitierfehler, der durch die Sekundärliteratur läuft
Mehrere Sekundärquellen ordnen die Übergangsregelungen der neuen Bauproduktenverordnung dem Art. 92 zu. Das ist falsch, und der Fehler ist nicht folgenlos: Wer in einer Vorbemerkung „Übergangsregelung nach Art. 92 der Verordnung (EU) 2024/3110“ schreibt, …
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1.1
Stichtag 8. Januar 2026: für welches Bauprodukt die neuen Kernpflichten schon gelten
Für kein Bauprodukt gelten im August 2026 die Kernpflichten der Verordnung (EU) 2024/3110. Das ist keine gewagte These, sondern eine Rechnung mit drei bekannten Größen. Erstens: Nach Art. 95 Abs. 9 greifen die Pflichten …